| Mario Behrends
Um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten, ist der betriebliche Arbeitsschutz in Deutschland durch zahlreiche Gesetze und Verordnungen geregelt und ausgestaltet.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) legt die grundlegenden Pflichten des Arbeitgebers, die Rechte und Pflichten der Beschäftigten sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes in allen Tätigkeitsbereichen fest. Dieses Gesetz wird durch verschiedene Arbeitsschutzverordnungen präzisiert. Technische und arbeitsmedizinische Regeln können diese Anforderungen ergänzen und weiter spezifizieren.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie andere gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen wieder. Sie dienen als wichtige Richtlinien zur Umsetzung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und helfen dabei, den Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden zu gewährleisten.
Die TRGS 900 konkretisiert die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) für Gefahrstoffe in der Luft am Arbeitsplatz. Diese legen die maximale Konzentration fest, bei der im Allgemeinen keine gesundheitsschädliche Wirkung zu erwarten ist. Diese Grenzwerte sind essenziell für die Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung von Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz.
Um stets den aktuellen Erkenntnissen und EU-Recht zu entsprechen, werden alle Technischen Regeln ständig überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Zuletzt betraf das die TRGS 900.
Im Juni 2024 wurden Änderungen in der TRGS 900 bezüglich der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) bekannt gegeben. Die Änderungen lassen sich hier im Detail auf der Website der baua einsehen. Eine der wesentlichen Änderungen betrifft amorphe Kieselsäuren.
Für amorphe Kieselsäuren, zu denen auch pyrogene Kieselsäuren und im Nassverfahren hergestellte Kieselsäuren wie Fällungskieselsäure und Kieselgel gehören, wurde der AGW angepasst.
Hierdurch entsteht nun die Unsicherheit, ob die aktuellen Prozesse zur Vermeidung von Staub noch ausreichend für die neuen Grenzwerte sind und die Mitarbeitenden sicher arbeiten können.
An dieser Stelle kommt unser neues Dustlight Update ins Spiel, das spezifische Kalibrierungen für bestimmte Anwendungsfälle ermöglicht. Hierdurch können wir für definierte Stoffe ebenfalls eine indikative Messung des E-Staubs anbieten, mit deren Hilfe sich das E-Staub Niveau einschätzen und anhand der neuen Grenzwerte beurteilen lässt. Diese Anpassung des Algorithmus erfolgt in mehreren Versuchen im Staubprüfstand des IGF in Dortmund.
Bei Auswahl der Materialspezifizierung für amorphe Kieselsäure wird automatisch die Messgröße von A-Staub auf E-Staub gewechselt und der neue Grenzwert übernommen. Wie bisher lässt sich der Grenzwert auch manuell noch anpassen.
Diese spezifischen Anpassungen unseres Staubalgorithmus sind natürlich nicht nur für amorphe Kieselsäure möglich, sondern auch für eine Vielzahl anderer Stoffe.
Wenn Sie Interesse haben Dustlight für exakt Ihren Anwendungsfall anpassen zu lassen, dann kontaktieren Sie uns einfach über unser Formular unten und wir finden eine individuelle Lösung.